Meldepflicht
Anlagen die mehr als 3 Kg synthetisches Kältemittel enthalten müssen
gemeldet werden.
Anlagen die mit synthetischen Kältemittel befüllt sind müssen
gemeldet werden. Jedoch muss die Anlage mehr als 3 Kg Kältemittel
enthalten, bevor sie meldepflichtig wird. Was bedeutet dies für den Anlagebesitzer? Die Anlage muss jedes Jahr auf
ihre Dichtheit überprüft werden, werksgefertigte Anlagen jedoch erst nach 6 Jahren und anschliessend alle zwei Jahre, und dem SMKW (Schweizerische Meldestelle
für Kälteanlagen und Wärmepumpen) gemeldet werden. Der Betreiber ist
selbst für die Überprüfung verantwortlich. Mehr Informationen finden Sie
unter den Links und den Downloads.
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