Meldepflicht

Anlagen die mehr als 3 Kg synthetisches Kältemittel enthalten müssen gemeldet werden.

Meldepflicht

Anlagen die mit synthetischen Kältemittel befüllt sind müssen gemeldet werden. Jedoch muss die Anlage mehr als 3 Kg Kältemittel enthalten, bevor sie meldepflichtig wird.
Was bedeutet dies für den Anlagebesitzer?
Die Anlage muss jedes Jahr auf ihre Dichtheit überprüft werden, werksgefertigte Anlagen jedoch erst nach 6 Jahren und anschliessend alle zwei Jahre, und dem SMKW (Schweizerische Meldestelle für Kälteanlagen und Wärmepumpen) gemeldet werden. Der Betreiber ist selbst für die Überprüfung verantwortlich. Mehr Informationen finden Sie unter den Links und den Downloads.



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